Was ist das Persönliche Budget:

Ihr Persönliches Budget

Seit 2008 gibt es einen Rechtsanspruch auf die Hilfestellung in Form des Persönlichen Budgets.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe gibt es die Möglichkeit, dass Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung oder Menschen, die von einer solchen Beeinträchtigung bedroht sind, Geld zur Verfügung gestellt bekommen. Mit diesem Geld können Sie eine für Sie notwendige Hilfestellung „einkaufen“.
Grundlage für die Eingliederungshilfe ist der §17 SGB IX in Verbindung mit den §§53/54 SGBXII.

Das Persönliche Budget bietet Ihnen Unterstützung in folgenden Bereichen:

> Gesundheit
> Wohnen und Selbstversorgung
> Gestaltung sozialer Beziehungen
> Arbeit und Beschäftigung
> Freizeit

Sie entscheiden mit

Dabei können Sie selbst mit entscheiden, welche Hilfen Sie benötigen und von wem Sie diese erhalten möchten.
Eine Entscheidung über die Hilfen wird in einem gemeinsamen Gespräch mit dem Kostenträger getroffen (Budgetkonferenz).

Für alle weiteren Fragen zum Persönlichen Budget können Sie sich gerne an uns wenden.
So können Sie uns erreichen:

Tel.: 0911/46206412
E-mail: info@pbkonkret.de